Hygienekonzept

Hygienekonzept für Tanzkurse & Tanzübungsabende

Stand: 12.01.2022



1. Persönliche Sicherheit und generelle Hygiene

2. Mund-Nasen-Bedeckung

3. Lüftungskonzept

4. Reinigungskonzept & Nutzungskonzept

5. Wegeführung

6. 2G- und 2G Plus-Regelung (Testpflicht)

7. Meldepflicht



1. PERSÖNLICHE SICHERHEIT UND GENERELLE HYGIENE:


  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen)  gilt es auf jeden Fall zu Hause zubleiben bzw.  ein Attestvom  Arzt einzuholen/vorzulegen. Sollten sich während des Aufenthaltes in der Tanzlocation Symptome entwickeln, wie z.B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so ist  umgehend die Tanzlocation zu verlassen bzw. wird eine räumliche Absonderung erfolgen.
  • Es ist mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen ein. Der feste Tanzpartner ist von dieser Regelung ausgenommen.
  • Berühren Sie bitte nicht mit den Händen das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Bitte verzichten Sie auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln.
  • Wir bitten insbesondere beim Betreten oder/und Verlassen der Tanzlocation darauf zu achten, dass keine Gruppenbildungen entstehen und der Abstand gewahrt bleibt.
  • Achten Sie bitte auf gründliche Handhygiene (z.B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen;
  • nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten der Tanzschule) durch:

- Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), oder

- das sachgerechte Desinfizieren der Hände. Dazu muss Desinfektions- mittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

  • Husten- und Niesetikette: Bitte husten und niesen Sie in die Armbeuge und halten Sie dabei größtmöglichen Abstand zu anderen.


2. MUND-NASEN-BEDECKUNG


In den Räumlichkeiten herrscht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, deren Schutzstandard indestens dem einer FFP2 Maske oder gleichwertigem aufweist (z. B. KN95). Dies gilt insbesondere für die Ankunft und das Verlassen der Tanzschule, aber auch beispielsweise beim Benutzen der Sanitäranlagen.

Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand zu anderen Paaren nicht erforderlich. Die Gastronomiebereiche sind hiervon am Sitzplatz ebenfalls ausgenommen. Trotz Maske sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten. Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden. Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Innenseite, aber auch die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände gewaschen werden.

Für das Personal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern die Abstände zu den Gästen gewahrt werden, kann die Maske während des Unterrichts abgenommen werden. Sollten bei Ihnen Ausnahmen bestehen halten Sie bitte Ihre Dokumente beim Betreten der Tanzschule zur Kontrolle bereit.

 

3. LÜFTUNGSKONZEPT


Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Tanzschulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. In den Sanitärräumen, WC-Anlagen und wo zusätzlich vorhanden, wird eine raumlufttechnische Anlage für den effektiven Austausch mit frischer Luft genutzt.


4. REINIGUNGS- UND NUTZUNGSKONZEPT


In der Tanzlocation steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden. Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich mehrfach gereinigt:


  1. Türklinken und Griffe
  2. Treppen- und Handläufe,
  3. Lichtschalter,
  4. Tische, Stühle, Telefone
  5. und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen.


  • In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Die ent- sprechenden Auffangbehälter sind vorhanden.
  • Damit sich nicht zu viele Gäste gleichzeitig in den Sanitärräumen aufhalten, darf immer nur eine Person den Sanitärraum betreten. Am Eingang der Toiletten wird durch einen Aushang darauf hingewiesen, ob der Raum bereits belegt ist (Besetzt-Schild).
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich mehrfach gereinigt. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem wird nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei werden Arbeitsgummihandschuhe getragen.

 

5. WEGEFÜHRUNG


Wir bitten darum, auf den Gehwegen vor den Tanzlocations auf 1,50 m Ab- stand zu achten und eine Gruppenbildung zu vermeiden.

Wir achten darauf, dass nicht alle Gäste gleichzeitig in die Tanzlocation gelangen. Folgendes Procedere wird daher praktiziert:

  • Beim Betreten der Tanzlocation ist sowohl im Erdgeschoss als auch auf dem Treppenhaus vor dem Eingang auf die Markierung am Boden zu achten, um so den Abstand zu anderen zu gewährleisten.
  • In der Filiale Nürnberger Straße darf der Aufzug von nur einer Person, einem festen Tanzpaar oder von mehreren Personen aus demselben Haushalt gleichzeitig benutzt werden.
  • Unterrichtsablauf: Während des Tanzens halten sich die Tanzlehrenden am Rand des Raumes auf, hauptsächlich in der Nähe der Musikanlage. Die Tanzenden bewegen sich unter Beibehaltung des Mindestabstandes auf der Tanzfläche. Zur Demonstration betritt der Tanzlehrende die Raummitte und die Gäste sehen der Erklärung/Demonstration vom Raumrand aus zu.


6. 2G- UND 2G PLUS-REGELUNG (TESTPFLICHT)


Die Tanzkurse und Tanzkreise fallen aktuell unter die 2G-Regelung. Damit ist für den Zutritt zur Tanzschule der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung notwendig.

Veranstaltungen wie die Übungsabende fallen unter die 2G Plus-Regelung, unter der der Zutritt zur Tanzschule nur genesenen oder vollständig geimpften Personen in Kombination mit einem Test gestattet ist. Geboosterte Personen haben die Möglichkeit auf den Test zu verzichten. Zulässige Tests sind negative PCR Tests und PoC-PCR Tests (maximal 48 Stunden) oder negative PoC-Antigentests (maximal 24 Stunden). Selbst mitgebrachte oder bei uns erworbene Selbsttests müssen unter Aufsicht eines Mitarbeiters vor Ort durchgeführt werden. Während des Testvorganges wird auf ausreichend Abstand zu anderen Personen geachtet. Die entsprechenden Dokumente werden bei Betreten der Tanzschule durch das Personal überprüft.


7. MELDEPFLICHT


Um eine Nachverfolgbarkeit von potentiellen Infektionen zu gewährleisten, werden die Anwesenheitslisten sorgfältig geführt.


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