Hygienekonzept für Tanzkurse & Tanzübungsabende
Stand: 12.01.2022
1. Persönliche Sicherheit und generelle Hygiene
2. Mund-Nasen-Bedeckung
3. Lüftungskonzept
4. Reinigungskonzept & Nutzungskonzept
5. Wegeführung
6. 2G- und 2G Plus-Regelung (Testpflicht)
7. Meldepflicht
1. PERSÖNLICHE SICHERHEIT UND GENERELLE HYGIENE:
- Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), oder
- das sachgerechte Desinfizieren der Hände. Dazu muss Desinfektions- mittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
2. MUND-NASEN-BEDECKUNG
In den Räumlichkeiten herrscht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, deren Schutzstandard indestens dem einer FFP2 Maske oder gleichwertigem aufweist (z. B. KN95). Dies gilt insbesondere für die Ankunft und das Verlassen der Tanzschule, aber auch beispielsweise beim Benutzen der Sanitäranlagen.
Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand zu anderen Paaren nicht erforderlich. Die Gastronomiebereiche sind hiervon am Sitzplatz ebenfalls ausgenommen. Trotz Maske sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten. Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden. Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Innenseite, aber auch die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände gewaschen werden.
Für das Personal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern die Abstände zu den Gästen gewahrt werden, kann die Maske während des Unterrichts abgenommen werden. Sollten bei Ihnen Ausnahmen bestehen halten Sie bitte Ihre Dokumente beim Betreten der Tanzschule zur Kontrolle bereit.
3. LÜFTUNGSKONZEPT
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Tanzschulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. In den Sanitärräumen, WC-Anlagen und wo zusätzlich vorhanden, wird eine raumlufttechnische Anlage für den effektiven Austausch mit frischer Luft genutzt.
4. REINIGUNGS- UND NUTZUNGSKONZEPT
In der Tanzlocation steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden. Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich mehrfach gereinigt:
5. WEGEFÜHRUNG
Wir bitten darum, auf den Gehwegen vor den Tanzlocations auf 1,50 m Ab- stand zu achten und eine Gruppenbildung zu vermeiden.
Wir achten darauf, dass nicht alle Gäste gleichzeitig in die Tanzlocation gelangen. Folgendes Procedere wird daher praktiziert:
6. 2G- UND 2G PLUS-REGELUNG (TESTPFLICHT)
Die Tanzkurse und Tanzkreise fallen aktuell unter die 2G-Regelung. Damit ist für den Zutritt zur Tanzschule der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung notwendig.
Veranstaltungen wie die Übungsabende fallen unter die 2G Plus-Regelung, unter der der Zutritt zur Tanzschule nur genesenen oder vollständig geimpften Personen in Kombination mit einem Test gestattet ist. Geboosterte Personen haben die Möglichkeit auf den Test zu verzichten. Zulässige Tests sind negative PCR Tests und PoC-PCR Tests (maximal 48 Stunden) oder negative PoC-Antigentests (maximal 24 Stunden). Selbst mitgebrachte oder bei uns erworbene Selbsttests müssen unter Aufsicht eines Mitarbeiters vor Ort durchgeführt werden. Während des Testvorganges wird auf ausreichend Abstand zu anderen Personen geachtet. Die entsprechenden Dokumente werden bei Betreten der Tanzschule durch das Personal überprüft.
7. MELDEPFLICHT
Um eine Nachverfolgbarkeit von potentiellen Infektionen zu gewährleisten, werden die Anwesenheitslisten sorgfältig geführt.